Keynote bietet mehrere Werkzeuge für das exakte Positionieren von Objekten auf der Folienoberfläche, einschließlich anpassbarer Hilfs- und Gitterlinien. Damit können Sie Objektpositionen innerhalb einer Folie exakt steuern und gleichmäßig auf allen Folien beibehalten. Objekte lassen sich gruppieren und auf diese Weise einfacher gemeinsam bearbeiten. Außerdem kann die Position von Objekten geschützt werden, um zu verhindern, dass sie während der Bearbeitung bewegt werden. Außerdem können Objekte auf einer Folie auch in Ebenen angeordnet (überlagert) werden. So entsteht ein Tiefeneffekt auf der Folie.
Bewegen Sie ein Objekt bei gedrückter Maustaste auf der Folie, um es neu zu platzieren. Vermeiden Sie es, das Objekt an den Aktivpunkten zu bewegen, da Sie dadurch u. U. versehentlich die Größe des Objekts ändern.
Zum genauen Ausrichten von Objekten beim Bewegen stehen Ihnen Hilfs- und Gitterlinien zur Verfügung. Ausführliche Informationen finden Sie in den Abschnitten Verwenden der Hilfslinien für Ausrichtung und relative Positionierung und Verwenden von Gitternetzvorlagen .
Bewegen Sie das Objekt bei gedrückter Umschalttaste, um die Bewegung auf die horizontale oder vertikale Richtung oder auf einen 45-Grad-Winkel zu beschränken.
Drücken Sie eine der Pfeiltasten, um das Objekt in kleinen Schritten um jeweils einen Punkt zu bewegen. Halten Sie beim Drücken einer Pfeiltaste die Umschalttaste gedrückt, um das Objekt um jeweils zehn Punkt zu bewegen.
Wenn Sie die Position des Objekts beim Bewegen anzeigen möchten, wählen Sie "Keynote" > "Einstellungen" und aktivieren Sie dann die Option "Beim Bewegen von Objekten Größe und Position einblenden" im Bereich "Allgemein".
Wählen Sie ein Objekt aus und wählen Sie "Bearbeiten" > "Ausschneiden", um Text oder ein Objekt in einem anderen Objekt zu bewegen. Positionieren Sie die Einfügemarke an der Stelle, an der das Objekt angezeigt werden soll. Wählen Sie dann "Bearbeiten" > "Einsetzen".
Informationen zu weiteren Möglichkeiten des Positionierens und Anordnens von Objekten finden Sie in den entsprechenden Themen der folgenden Abschnitte: